Unsere Position

Die folgenden Prinzipien drücken unsere Vision sowie unsere Ziele bezüglich eines Regelwerks für gewünschte, freiwillige und staatlich regulierte Leihmutterschaft aus. Diese Prinzipien stehen im Einklang mit den ‚Regeln für Dienstleister‘ sowie ‚Best Practice zu Leihmutterschaft‘, die wir separat anbieten, und enthalten ergänzende Regeln zu Fragestellungen, die in diesen beiden Dokumenten nicht ausdrücklich behandelt werden.

  1. Leihmutterschaft sollte eine rechtlich erlaubte Option zur Elternschaft für jeden sein, Einzelpersonen oder Paar, der nicht auch ohne den Weg einer Leihmutterschaft zu biologische Eltern werden können.
    Diese Definition schließt sowohl medizinische Unfruchtbarkeit (bei Frauen oder Transmännern, die einen Uterus haben aber aus medizinischen Gründen keine Schwangerschaft austragen können) als auch soziale Unfruchtbarkeit (bei Frauen und Transmänner ohne Uterus) ein, aber nicht Frauen, die einfach keine Schwangerschaft wünschen.
  2. Frauen überall sollen das Recht haben selbst zu entscheiden, wann, wie und unter welchen Bedingungen sie bereit sind, Paare mit Kinderwunsch durch eine Eispende oder durch Austragen eines Babys zu unterstützen.
  3. Die Rechtsprechung sollte in angemessener Weise für alle zukünftigen Eltern, Eispenderin und Leihmutter dahingehend weiterentwickelt werden, dass rechtlich verbindliche Vereinbarungen zur Durchführung von Leihmutterschaften geschlossen werden können ohne dass Landes- oder internationale Grenzen überschritten werden müssen
    Rechtliche Einschränkungen, die es erfordern, dass Wunscheltern über weite Entfernungen reisen müssen, erschweren den Aufbau sozialer Beziehungen mit der Leihmutter und ihrer Familie, und stellen für den Prozess unnötige kulturelle und finanzielle Hindernisse dar.
  4. Die Rechtsprechung sollte in angemessener Weise die Rechte aller Betroffener auf dem Weg zu einer Leihmutterschaft schützen insbesondere durch eine nahtlose Beendigung elterlicher Rechte und Pflichten für Eispenderin und Leihmutter
  5. Es muss durch entsprechende Maßnahmen einschließlich angemessener Regulierung sichergestellt werden, dass medizinische Risiken für Eispenderin und Leihmutter im Rahmen einer Leihmutterschaft minimiert werden
    Sorgfältige Auswahlkriterien und Prüfungsprotokolle sind die besten Möglichkeiten, um Risiken für Eispenderin und Leihmutter, die mit dem Prozess der Leihmutterschaft in Verbindung stehen können, zu minimieren.
  6. Es soll eine sorgfältige Abfolge von Schritten eingehalten werden, einschließlich angemessener Regulierung, die sicherstellt, dass alle am Verfahren der Leihmutterschaft beteiligten Personen zu jeder Zeit informierte Entscheidungen treffen können sowie ausdrücklich ihre Zustimmung zu ihrer Teilnahme geben können. Besonderes Augenmerk sollte darauf gerichtet werden, dass Kandidaten für die Eispende oder Leihmutterschaft Zugang zu unabhängiger medizinischer und rechtlicher Beratung erhalten, sowie kontinuierliche psychologische und emotionale Unterstützung.
    Wir sind der festen Überzeugung, dass letztlich die Qualität der Interaktion zwischen allen betroffenen Parteien den Charakter einer wertschätzenden Leihmutterschaft ausmacht, sowie auch die kontinuierliche Wahrnehmung der Leistung der Leihmütter im Laufe des Prozesses.
  7. Eltern mit Kinderwunsch sollten einer kriminologischen Hintergrundüberprüfung unterzogen werden, die der angehenden Leihmutter vor Zustimmung zur Leihmutterschaft zur Verfügung gestellt wird, um eine informierte Entscheidung zu ihrer persönlichen Sicherheit treffen zu können.
  8. Alle an der Ermöglichung einer Leihmutterschaft mitwirkenden Parteien sollten über direkte Kosten hinaus das Recht zu einer angemessenen finanziellen Entschädigung erhalten, möglicherweise auch stattlich reguliert, um damit Eispenderin und/oder Leihmutter für eingegangene Risiken, Anstrengungen, sowie weitere Unannehmlichkeiten in Verbindung mit ihrer Tätigkeit zu kompensieren, in jedem Fall aber auch unabhängig vom Ausgang der Leihmutterschaft.
    Wir glauben, dass eine solche Vergütung den altruistischen Charakter der Rolle nicht mindert. Im Gegenteil sind wir der Überzeugung, dass Regulierung im Sinne einer reinen Kostenentschädigung erniedrigend und bevormundend ist und nicht dazu beiträgt, Leihmütter zu schützen, sondern oft zu ausweichendem Verhalten führt, das eine positive Erfahrung aller Beteiligten eher blockiert.
  9. Entschädigungsrichtlinien für Eispenderin und Leihmutter sollten von staatlicher Seite reguliert oder mindestens empfohlen werden um unverhältnismäßig hohe Summen zu verhindern, die wiederum nicht gewollte finanzielle Anreize schaffen könnten.
    Obwohl wir eine ethische Notwendigkeit nicht zwingend sehen, glauben wir dennoch, dass es sinnvoll für staatliche oder nicht-staatliche Stellen sein kann, eine Deckelung für die Kompensation von Eispenderin und Leihmutter zu fordern. Es ist durchaus möglich, dass eine solche Deckelung dazu beitragen kann, andere als altruistische Motivationen für die Zustimmung zu Eispende und Leihmutterschaft zu reduzieren, und bestimmte Fälle auszuschließen, die unerwünschte medizinische oder psychologische Folgen haben könnten. Daher sollte die Aufstellung von Richtlinien für die Kompensation zumindest von staatlicher Seite nicht untersagt werden.
  10. Vermittlungsagenturen können eine wichtige Rolle dabei spielen, mögliche Leihmütter und Eispenderinnen mit zukünftigen Eltern zusammen zu bringen, aber auch um Unterstützung und Koordination im Prozess zu gewährleisten. Während diese Agenturen auch angemessene Bezahlung erhalten dürfen, sollten überhöhte Provisionen, möglicherweise auch durch staatliche Kontrollen, verhindert werden, die sich den generellen Mangel an Kandidaten zu nutzen machen. Im Idealfall sollten zumindest Dienstleistungen in Verbindung mit der Suche nach Eispenderin und Leihmutter von gemeinnützigen Organisationen ausgeführt werden.
  11. Zugang zu Leihmutterschaft sollte bezahlbarer gestaltet werden, und zwar durch den Abbau unnötiger Hindernisse (beispielsweise durch die Notwendigkeit einer Adoption durch das zweite Elternteil, d.h. in viele Ländern den nicht biologischen Vater), durch verbesserten Zugang zu entsprechenden Leistungen von Krankenversicherungen, den Verzicht auf andere oft teure und nicht erfolgsversprechende Behandlungen, sowie durch das Anstreben von erhöhter Kostentransparenz bei den Dienstleistern.
  12. Zusätzliche medizinische und soziale Forschung ist notwendig, um die Motivation, Erfahrungen und Folgen von Eispende und Leihmutterschaft besser verstehen zu können und eine Richtschnur für Best Practices aller beteiligten Bereiche geben zu können.

Begriffsbestimmungen

  • Eltern mit Kinderwunsch: Ein oder zwei Individuen, die den Weg einer Leihmutterschaft beginnen möchten mit dem Ziel, rechtlich anerkannte Eltern der zukünftigen Kinder zu werden
  • Kind: Eins oder mehrere Kinder, die über den Weg der Leihmutterschaft geboren werden
  • Leihmutter: Ein Frau, die ein Kind für eine einzelne Person oder ein Paar austrägt, mit der Absicht, das Kind an die rechtlichen Eltern ab Geburt zu übergeben
  • Eispender: Eine Person, die ihre Eier (oder Oozyten) für eine einzelne Person oder eine Paar auf dem Weg einer nicht-koitalen Methode zur Verfügung stellt ohne die Absicht oder die Verpflichtung innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens legales Elternteil der daraus entstehenden Nachkommen zu werden.
  • Agency: Eine Organisation, die dabei hilft, Vereinbarungen zwischen Eltern mit Kinderwunsch und Eispenderin/und oder Leihmutter zu koordinieren (einschließlich einer Klinik, die einige oder alle notwendigen Schritte durchführen kann)
  • Klinik: Ein medizinisches Programm, das medizinische Tests, Beratungen und oder Behandlungen für Eltern mit Kinderwunsch, Leihmutter oder Eispenderin durchführt
  • Rechtsanwalt: Eine Einzelperson oder eine Kanzlei, die Rechtsberatung oder andere juristische Dienstleistungen als Teil einer Leihmutterschaft anbietet
  • Beteiligte: Eispenderin, Leihmutter oder Wunscheltern
  • Anbieter: Eine Agentur, eine Klinik oder ein Anwalt
  • Medizinische Behandlungen: Alle medizinische Verfahren, Verabreichung von Medikamenten, Screening oder damit zusammenhängende Maßnahmen, die die Durchführung einer Leihmutterschaft sowie die Geburt eines Wunschkindes zum Ziel haben.
  • Durchführung einer Leihmutterschaft: Eine Abfolge von Vereinbarungen, Aktivitäten, Leistungen, und medizinischen Behandlungen, die zum Ziel haben, eine Schwangerschaft für die Eltern mit Kinderwunsch mit Hilfe einer Leihmutter auf den Weg zu bringen. Ein solches Verfahren kann mehrere Schwangerschaftsversuche umfassen und endet i.d.R. mit der Geburt des Kindes und sich daran anschließenden Fixierung des rechtliches Status des Kindes, oder mit der Entscheidung der Wunscheltern, keine weiteren Versuche durchzuführen
  • Klärung der Elternschaft: Ein rechtliches oder administratives Verfahren, um die volle Elternschaft und / oder die Einbürgerung des daraus entstandenen Kindes am Ende der Leihmutterschaft herzustellen.

Hintergrund

Men Having Babies, Inc. ist eine Nonprofit-Organisation, welche sich im Juli 2012 aus einem Programm des NYC LGBT Center entwickelt hat. Sie haben Rahmenbedingungen für die Prinzipien ethischer Leihmutterschaft für zukünftige Eltern wurden aufgestellt, welche wir hier als Information auflisten. Unserer Verein ist jedoch unabhängig von der Organisation MHB.